Schwebend Unwirksam

Schwebende Unwirksamkeit

Heute ein Thema, auf das ich mich schon lange freue, denn das hat mir vor meiner Maklerausbildung keiner erzählt. Ich schätze „schwebend unwirksam“ ist daher für Dich auch relevant.

Was bedeutet schwebend unwirksam?Was mich zusätzlich freut. Es geht um Kinder/Teenager und für die arbeite ich sowieso gern, damit ihr Start in das Berufsleben einfach wird.

 

Es geht um schwebende Unwirksamkeit und diese betrifft Deine Kinder oder Dich, wenn Du gerade zwischen 17 und 20 bist.

 

Schwebende Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag unwirksam ist, bis diesem offiziell zugestimmt wurde. Okay ist klar. Machen doch meine Eltern, oder nicht? Genau das ist der entscheidende Punkt! In vielen Fällen muss das das Familiengericht entscheiden und nicht die Eltern.

 

Was glaubst Du wie viele Lebensversicherungen dem Familiengericht vorgelegt werden?

Genau! Fast keine. Damit sind viele Verträge unwirksam.

 

Warum das so relevant für Dich ist?

Du musst keine Verträge fortführen, die Deine Eltern für Dich abgeschlossen haben. Selbst wenn diese bisher die Beiträge dafür gezahlt haben.

Wenn Du oder Deine Kinder 18 werden und den Vertrag nicht ausdrücklich nachträglich genehmigen, dann wird der komplette Vertrag unwirksam. Da es nun keinen Vertrag gab müssen alle Beiträge inklusive Zinsen zurückgezahlt werden. Das gilt auch, wenn Du nun 19 bist und die Genehmigung noch nicht nachgeholt hast.

Ich mag das, weil Kinder so nicht für Entscheidungen ihrer Eltern einstehen müssen und gleichzeitig ist eine tolle Wahlfreiheit drin. Also wenn die Verträge Deiner Eltern gut waren, dann behalte sie auf jeden Fall bei. Beispielsweise könnte eine sehr früh abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sehr günstige Beiträge für Dich haben.

Auf der anderen Seite hast Du nun die Möglichkeit ungünstige Versicherungen und Verträge loszuwerden. Du kannst also in Ruhe die Erträge (Rendite) Deiner Riester- oder RüRup Rente oder Lebensversicherung mit anderen Produkten am Markt vergleichen und im Zweifel sehr einfach aus Deinem Vertrag aussteigen. Durch die Unwirksamkeit bekommst Du ja auch die manchmal Gebühren zurück. 😉

Bedingungen

Der Vertrag muss natürlich ein paar Bedingungen aufweisen, damit die schwebende Unwirksamkeit greift. Der Vertrag muss eine mehrjährige Laufzeit aufweisen, an die der Minderjährige ohne Kündigungsmöglichkeit länger als ein Jahr über das 18. Lebensjahr hinaus gebunden sein soll. Dies gilt – unabhängig von einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit – grundsätzlich auch für Lebensversicherungsverträge.