VL oder VWL
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VWL) sind eine Sparzulagen. Auch Arbeitgebersparzulage genannt. Diese werden vom Arbeitgeber eingerichtet und können sich für beide Seiten lohnen.
Die vermögenswirksame Leistung wird zunächst quasi von Deinem Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer (also Dich) gezahlt. Diese kann zwischen 0 und maximal 40€ pro Monat liegen. Die Anlagemöglichkeit bestimmst dabei Du.
Wenn Dein Arbeitgeber weniger als 40€ pro Monat zahlt, dann kannst Du auf 40€ aufstocken. So ergibt sich auch die Begründung, warum der Arbeitgeber 0€ VWL zahlen kann.
Warum sich das Aufstocken auf 40€ lohnt? Bei zu versteuernden Einkommen unter 20.000€ (Einzel) oder 40.000€ (Gemeinsam) gibt der Staat bis zu 20% dazu. Das ist abhängig davon, worin das Geld investiert wird. Nur dieser Zuschuss heißt Arbeitnehmersparzulage. Bei Aktienfonds gibt der Staat die vollen 20% zur Einzahlung dazu, bei Bausparern nur 9%. Bei Bausparern ist die Einkommensgrenze auch niedriger. Gefördert wird eine VWL von maximal 400 EUR pro Jahr mit 20 %.
Dieses Geld wird nicht direkt an Dich überwiesen, sondern an den Sparvertrag, den Du angegeben hast. Das könnte zum Beispiel ein Aktienfond sein.
Ein VWL Vertrag geht dabei 7 Jahre. 6 davon wird angespart, das letzte Jahr ruht der Vertrag und kann dann nach den 7 Jahren ausgezahlt werden.
Steuerlich werden VWLs wie Arbeitslohn betrachtet.
Möglichkeiten
- Banksparplan – keine Zulage
- Altersvorsorgewirksame Leistung AVL – keine Zulage, Laufzeit bis zur Rente statt 7 Jahre
- Bausparvertrag – 9% Zulage
- Immobilienkredittilgung – 9% Zulage
- Aktienfonds oder ETF – 20% Zulage
Es lohnt sich auf jeden Fall mal Deinen Arbeitgeber zu Fragen ob er vermögenswirksame Leistungen anbietet.
Musst Dir das alles merken oder das wissen? Nein, dafür gibt es Finanzexperten, wie mich, die Dich dabei unterstützen.
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